Drohnenverbot im Allerpark
13. August 2018
Die städtische Verordnung besagt, dass Flüge durch unbemannte Fluggeräte (z. B. Drohnen) einschließlich Starts und Landungen über dem Allerpark untersagt sind. Hierfür werden seitens der Stadt Wolfsburg auch grundsätzlich keine Genehmigungen erteilt.
Einzige Ausnahme bilden von der Stadt beauftragte oder gewerbliche Flüge. Diese können in Einzelfällen von der Stadt genehmigt werden. Neben dem Allerpark sind außerdem Schulgelände, Kindertagestätten, städtische Bäder, der große Schillerteich inkl. der Grünflächen sowie der Schlossteich und –park Fallersleben vom Verbot betroffen.
Zuwiderhandlungen gegen das Verbot werden mit einer Geldbuße geahndet.