Alkoholverbot an Himmelfahrt und Leinenpflicht

10. Mai 2021

Infos zum Alkoholverbot im Allerpark und Leinenpflicht

Für Christi Himmelfahrt (13. Mai) hat die Stadt Wolfsburg ein striktes Alkoholverbot für den Bereich des Allerparks erlassen. Das heißt, dass gemäß der aktuellen Allgemeinverfügung der Stadt Wolfsburg in der Zeit von 6 bis 22 Uhr Alkohol im gesamten öffentlichen Bereich des Allerparks weder konsumiert noch mitgeführt werden darf.
Außerdem eine Bitte an die Hundebesitzer: Bitte nehmt eure Fellnasen stets an die Leine. Nur auf der Hundewiese im östlichen Bereich des Allerparks ist der freie Auslauf gestattet. Bitte beaufsichtigt eure Hunde dabei, sodass sie keine anderen Personen gefährden. An den Sandstränden, Liegewiesen und den vor den Sandstränden mit Bojen gekennzeichneten Badezonen sind Hunde nicht erlaubt.
Ein Sicherheitsdienst kontrolliert derzeit die Einhaltung der Regeln im Allerpark. Vielen Dank, dass ihr euch daran haltet! Wir freuen uns über euren Besuch im Allerpark und wünschen euch eine schöne Zeit und eine entspannte, kurze Himmelfahrtswoche.

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